Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir wenden uns mit diesem Appell an Sie als Stadtoberhaupt und als Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
Wir, das sind die aus den einzelnen Facharbeitsgruppen in die Arbeitsgemeinschaft §§ 11-14 und 16 SGB VIII (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII) delegierten Vertreter:innen der unterschiedlichen Arbeitsfelder von Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienbildung.
Die AG ist durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses legitimiert und beauftragt. Sie verfolgt u.a. folgende Ziele:
- Sicherstellung einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe.
- Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung.
- Abstimmung von Leistungen/Angeboten mit dem Ziel der Vernetzung und Flexibilisierung von Diensten, Einrichtungen und Projekten.
Mit großer Sorge erfüllen uns die derzeitig vorgesehenen Kürzungen in den o.g. Kinder- und Jugendhilfeangeboten, zusätzlich zur bestehenden und für 2026 erneut geplanten Haushaltssperre von 5 %, welche bereits eine Reduzierung des Angebotes für junge Menschen bedeutet.
Diese Kürzungen sind nach unserer Meinung aus zahlreichen Gründen nicht hinnehmbar und aus fachlicher sowie demografischer Sicht nicht begründbar. Diese Kürzungen widersprechen dem vom Stadtrat beschlossenen, aktuellen Jugendhilfeplan und stellen einen nie gekannten Kahlschlag in der Landschaft sozialer Träger und Dienste dar.
In unverantwortlicher Weise würde damit der Bedarf der unterschiedlichen betroffenen Zielgruppen, der Kinder, Jugendlichen und Familien negiert. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass gerade zu einem Zeitpunkt, an dem die geburtenstarke Jahrgänge 2015-2017 verstärkt in den Angeboten der Jugendhilfe ankommen, die Umsetzungsfolgen der Kürzungen im Fall einer zerstörten, dem Bedarf nicht mehr gerecht werdenden Jugendhilfelandschaft dramatisch sein werden. Zudem ist vielfach durch Studien belegt, dass sich Leerstellen in der Jugendarbeit selten mit Demokratie und Teilhabe, sondern eher mit Isolation, Radikalisierungsrisiken oder dem Rückzug in digitale Ersatzwelten füllen.
Nahezu alle Angebote der genannten Paragraphen des SGB VIII haben präventiven Charakter und dienen damit auch dazu, erheblich erhöhte (soziale) Folgekosten zu vermeiden. Beziehungsarbeit in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Familienbildung verhindert ggf. eine spätere kostenintensive Hilfe zur Erziehung. Erfolgreiche Arbeit in Projekten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit bedeutet vielleicht eine Integration in den Arbeitsmarkt und damit eine:n Bürgergeldempfänger:in weniger. Beteiligung an demokratischen Prozessen befähigt zu demokratischem Verhalten in der Gesellschaft und Jugendarbeit, die von Migranten angenommen wird, fördert eine erfolgreiche Integration.
Nicht zuletzt ist eine aktive und lebendige Jugendhilfelandschaft, so wie sie durch das hohe Engagement der Träger praktiziert und stetig weiterentwickelt wird, ein nicht zu vernachlässigender Standortfaktor. Er macht unsere Stadt attraktiv, motiviert zum Bleiben oder auch zum Kommen.
Durchaus kann man Angebote prüfen und im Dialog feststellen, ob sie bedarfsgerecht und zeitgemäß sind. Etablierte, erfolgreiche Strukturen und best practice Beispiele müssen jedoch erhalten bleiben!
Das alles würde mit den beabsichtigen Kürzungsplänen aufs Spiel gesetzt.
Wir appellieren eindringlich an Sie und Ihre Verantwortung, diese geplanten Kürzungen zu verhindern und zudem dafür zu sorgen, dass der Bereich von der Haushaltssperre ausgenommen wird. Eine bedarfsgerecht Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe darf nicht Jahr für Jahr als Kürzungsmasse verhandelt werden. Eine kommunale Zukunftsfähigkeit ohne stabile Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht denkbar.
Für Rückfragen und einen Dialog stehen Ihnen die Mitglieder der AG §§ 11-14 und 16 SGB VIII gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der Arbeitsgemeinschaft nach §§ 11-14 und 16 SGB VIII




