Spenden
Werden Sie Spender:in!
Spenden Sie für unsere gemeinnützigen Projekte in der Kulturarbeit, der Jugendarbeit und der Demokratiebildung in Chemnitz
Spenden werden unmittelbar zur Erfüllung der Vereinszwecke eingesetzt. Sie ermöglichen mit Ihrer Spende die kontinuierliche Arbeit des Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e.V.. Schon mit kleinen Beträgen helfen Sie uns unseren gemeinnützigen Projekte, Ideen und Initiativen erfolgreich in die Tat umzusetzen. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie zum besseren Miteinander in unserer Stadt bei. Ihre Spende für unsere Projekte, für unsere Arbeit sichert und stabilisiert die städtischen und demokratischen Strukturen in Chemnitz.
Wenden Sie uns monatlich einen festen Betrag zu
Mit einer monatlichen Zuwendung unterstützen Sie die Kultur-, Jugend- und Demokratiearbeit in Chemnitz. Schon Beträge von 5, 15 oder 25 Euro helfen uns, nichtprojektbezogene Aufgaben zu realisieren, zum Beispiel dem Druck von Veröffentlichungen.
Spenden statt Geschenke
Viele Menschen nutzen die Möglichkeit, anlässlich eines persönlichen Ereignisses wie Geburtstag oder Firmenjubiläum ihre Gratulanten anstelle von Geschenken und Blumen um Spenden für einen gemeinnützigen Zweck wie die Projekte des Netzwerks für Kultur und Jugendarbeit e.V. zu bitten. Vielleicht möchten Sie auch diese Möglichkeit nutzen? Wir stellen Ihnen gern Informationsmaterial und Überweisungsträger zur Verfügung, damit Sie Verwandte, Freunde, Kolleg:innen und Geschäftspartner:innen schon bei Ihrer Einladung informieren können.
Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse
Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens als Vermächtnis einem gemeinnützigen Zweck in Chemnitz zukommen lassen wollen, können Sie dem Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e.V. auch Ihren Nachlass zuwenden.
Spendenkonto: Commerzbank Chemnitz ∙ IBAN: DE07 8704 0000 0103 1905 00 ∙ BIC: COBADEFFXXX oder PayPal
Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke i. S. der §§ 51 ff. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Chemnitz-Mitte, Steuernummer 215/142/03358, vom 23.05.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Geldspenden oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen unter 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie für Ihre Spende eine Zuwendungsbestätigung benötigen.