»Kulturfonds Energie des Bundes« für Kulturträger in Chemnitz

»Kulturfonds Energie des Bundes« für Kulturträger in Chemnitz kurz erklärt

Die Energiekrise trifft nach der Corona-Pandemie erneut besonders hart die Kultur. Kultureinrichtungen verfügen in der Regel über keine finanziellen Polster, kommunale Träger sind am Limit dessen, was sie leisten können und eine Ticketpreiserhöhung ist kaum durchsetzbar.

Mit dem Programm sollen öffentliche und private Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter im Kontext der Energie-Krise unterstützt werden. Der Bund stellt Mittel im Umfang von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Förderung aus dem Kulturfonds Energie umfasst die Mehrkosten für netzbezogenen Strom und leitungsgebundenes Gas sowie Fernwärme und Fernkälte in geschlossenen Räumen.

Das Kulturamt Chemnitz weist darauf hin, dass es ausschließlich diese Hilfen zur Kompensation von erhöhten Energiekosten für Chemnitzer Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter im Jahr 2023 geben wird. Die Stadt legt kein eigenes Sonderförderporgramm auf.

Antragsberechtige
Kultureinrichtungen: zum Beispiel Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken; öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind

Kulturveranstaltende: von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen; Kulturveranstaltende, wenn sie ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen

Antragstellung und Fristen

Eine Antragsstellung ist zentral auf der Website https://www.kulturfonds-energie.de/möglich. Abrechnung im Freistaat Sachsen erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Es bedarf einer Authentifizierung mit einem ELSTER-Zertifikat.

Die Förderung kann rückwirkend zu bestimmten Fristen für bestimmte Zeiträume als Teilsummen (Tranchen) beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt in Tranchen für folgende Zeiträume:

  1. Tranche für den Zeitraum 1. Januar – 31. März 2023 (abgeschlossen)
  2. Tranche für den Zeitraum 1. April – 30. Juni 2023
  3. Tranche für den Zeitraum 1. Juli – 30. September 2023
  4. Tranche für den Zeitraum 1. Oktober – 31. Dezember 2023
  5. Tranche für den Zeitraum 1. Januar 2024 – 30. April 2024.


Für jede Tranche gibt es eine Antragsfrist:

  • Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) konnten bis spätestens 30. Juni 2023 eingereicht werden
  • Anträge für die zweite Tranche (1. April bis 30. Juni 2023) müssen spätestens am 30. September 2023 eingereicht werden
  • Anträge für die dritte Tranche (1. Juli bis 30. September 2023) müssen spätestens am 31. Dezember 2023 eingereicht werden
  • Anträge für die vierte Tranche (1. Oktober bis 31. Dezember 2023) müssen spätestens am 31. März 2024 eingereicht werden
  • Anträge der letzten Tranche (1. Januar bis 30. April 2024) müssen spätestens am 31. Juli 2024 eingereicht werden


Die Anträge werden nach Windhundprinzip bearbeitet. Wenn das Geld für eine bestimmte Tranche ausgegeben ist, dann erhalten die zuletzt beantragenden kein Geld.

Es gibt Bagatellgrenzen. Anträge unter diesen Beträgen werden nicht bearbeitet.
1) für Kultureinrichtungen sind das 250 Euro
2) für Kulturveranstalter sind das 190 Euro

Einzureichende Nachweise und Berechnung

Kultureinrichtungen: Nachweis über den historischen Energieverbrauch, Nachweis über den zwischen Antragsteller und Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis (exklusive sonstiger Leistungen) pro kWh, der im Dezember 2021 galt, ggf. Nachweise, die den Charakter der Einrichtung als Kultureinrichtung i.S.d. Kulturfonds Energie belegen.

Kulturveranstaltende: Nachweis über die Kapazität, die Miete, über den Verkauf von Tickets, Erklärung des Ortes, an dem die Veranstaltung stattfand, dass der Ort keine Kultureinrichtung im Sinne des Kulturfonds Energie ist

Es gibt unterschiedliche Berechnungen für Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter und auch hier noch einmal unterschiedliche Berechnungen je nach Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme). Die Berechnungen werden in den FAQs beschrieben und im Antragsformular direkt abgefragt. https://www.kulturfonds-energie.de/faq#kultureinrichtungen_mehrkosten

Bei privaten Kultureinrichtungen bezuschusst der Kulturfonds Energie des Bundes den nachgewiesenen förderfähigen Mehrbedarf der Energiekosten als maximale Förderquote zu 80 %. Das gilt auch für Soziokulturelle Zentren.

Fragen und Hilfen

Viele Fragen zur Antragsberechtigung, zur Antragstellung oder Berechnung werden in den FAQ (Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen) beantwortet: https://www.kulturfonds-energie.de/faq Mehr Informationen sowie die Telefonnummer der Beratungshotline gibt es auf der Website https://www.kulturfonds-energie.de

 

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